Vermittlungsbedingungen

Eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, ist die Frage nach unseren Vermittlungskriterien und nach der Höhe unserer Schutzgebühr. Damit es für Sie einfacher wird, möchten wir Ihnen kurz aufführen, worauf es uns als Tierschutzverein bei einer Vermittlung ankommt.

Die zwei wichtigsten Fragen:

  • Wie kann das Tier bei Ihnen leben? Mit Freigang oder reiner Wohnungshaltung?
  • Welches Tier möchten sie? Eine ausgewachsene Katze oder einen Katzenwelpen?

Wenn Sie ausgewachsene Katzen möchten, vermitteln wir grundsätzlich nur mit Freigang. Da die meisten Katzen von uns Fundtiere sind, haben sie schon die große Freiheit kennen gelernt und wollen nicht mehr darauf verzichten. Also müsste ihre Wohnung oder Haus sehr verkehrsarm liegen. In seltenen Fällen (wenn sie aus Wohnungshaltung kommen, oder wenn es alte, behinderte oder kranke Katzen sind) vermitteln wir auch in Wohnungshaltung. Bei Katzenwelpen vermitteln wir nicht mehr in  Wohnungshaltung.  Da man einfach nicht weiß, wie  sich die Kleinen entwickeln. Wir müssen einfach zu viele Katzen aufnehmen, die unsauber oder aggressiv geworden sind.  Denn gerade Katzen brauchen frische Luft und einen Platz an der Sonne, um glücklich zu sein. Bevor das neue Familienmitglied bei Ihnen einzieht, machen wir bei Ihnen einen Hausbesuch. Sollte die Entfernung zu groß sein, bitten wir den hiesigen Tierschutzverein den Besuch zu übernehmen.

Schutzgebühr:

Die Schutzgebühr für eine ausgewachsene kastrierte Katze beträgt 90 €+ 15 € für den Chip + 50 € pro Zweifachimpfung Katzenseuche/Katzenschnupfen (mit der Auffrischung nach 4 Wochen) Zusammen wären es dann 155€  oder  80 € pro Dreifachimpfung  Katzenseuche/Katzenschnupfen/Leukose und Leukosetest (mit der Auffrischung nach 4 Wochen) zusammen wären es 185€ . Bei einem Katzenwelpen beträgt die Schutzgebühr 50 € + 25 €  oder 50 € je nach  Impfstatus (Katzenschnupfen/Katzenseuche). Die Schutzgebühr mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, locken öffentliche Pinnwände doch nur zu oft mit Aushängen wie „Katze abzugeben“ und „Katzenkinder zu verschenken“.

Bitte bedenken Sie aber:

  • Alle Tiere sind ärztlich untersucht, entwurmt, entfloht und geimpft (Katzenseuche u. -schnupfen). Die ausgewachsenen Katzen sind immer kastriert. Das heißt, Sie sparen sich bei unseren Tieren zumindest einige der in jedem Fall notwendigen Tierarztkosten und -besuche, bei einer älteren Katze also auch die Betreuung nach dem operativen Eingriff der Kastration. Die Gesellschaft eines Tierschutz-Tieres können Sie also die erste Zeit ganz sorgenfrei genießen.
  • Die Schutzgebühr deckt nur einen kleinen Teil der Kosten, die uns durch Aufnahme, Pflege und Versorgung der Katzen entstehen. Eine zusätzliche Spende bei Übergabe ist daher sehr willkommen. Führen Sie sich dabei bitte vor Augen, dass wir uns nicht nur um niedliche, handzahme Welpen kümmern, sondern auch um alte, kranke, behinderte und verängstigte Tiere, die oftmals sehr, sehr viel länger der Versorgung durch unseren Verein bedürfen, bis Sie einen Platz bei einer Familie erhalten!
  • Die Schutzgebühr dient auch dem, was ihr Name schon sagt: Sie schützt die Tiere vor missbräuchlichen Zwecken, etwa dem Weiterverkauf an ein Versuchslabor. Wenn Sie trotzdem noch geneigt sind, sich lieber ein Kätzchen aus der Nachbarschaft „schenken“ zu lassen, behalten Sie neben den tierärztlichen Kosten, die Ihnen diese meist nicht grundversorgten Tiere verursachen werden, bitte auch dies im Blick: Nehmen Sie Tiere aus Zufalls- oder Hobbyzuchten an, so unterstützen Sie den verantwortungslosen Umgang mit der Tiervermehrung. Hat der Wurf diesmal ein Zuhause gefunden, wird es auch dem nächsten so ergehen, warum also sollten die Besitzer die Kosten einer Kastration tragen? Ob die Tiere wirklich alle ein lebenslanges, gutes Zuhause gefunden haben, ist meist sehr unsicher, da in der Regel weder Kontrollen noch Schutzverträge zur Vermittlung dazugehören. Außerdem verschwendet kaum jemand den Gedanken daran, ob ebenso niedlichen, aber heimatlos gewordenen Tierheimtieren der Umzug in ein neues Zuhause verwehrt bleibt, weil durch den versehentlich oder aus Liebhaberei gezüchteten Nachwuchs eine vermeintlich kostengünstigere Konkurrenz entsteht – schauen Sie sich bei uns und anderen Organisationen um: Es gibt so zahlreiche Augenpaare, die sehnsüchtig nach einem liebevollen Herrchen oder Frauchen Ausschau halten, dass die Frage, ob eine Hofkatze nicht ruhig abund zu mal Junge haben sollte, leicht zu beantworten ist!

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