Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht unserer Ansprechpartner und Zuständigkeiten. Zur Kontaktaufnahme gehen Sie bitte auf die Seite Kontakt und nutzen Sie unser Tierschutz-Telefon oder das Kontaktformular.
Zuständigkeit der öffentlichen Behörden

Als Tierschutzverein haben wir rechtlich leider keine Handhabe direkt gegen Missstände in der Tierhaltung oder Tierquälerei vorzugehen. Wir dürfen weder Grundstücke betreten, noch Auflagen erlassen oder Tiere fortnehmen. Für die Umsetzung des Tierschutzes ist das örtliche Veterinäramt – in unserem Falle die Abteilung Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Kreis Euskirchen – zuständig. Nur diese darf offiziell gegen betroffene Tierhalter vorgehen. In akuten Fällen ist auch die Polizei berechtigt einzugreifen und Tiere sicherzustellen.