Pflegestelle werden
Eine Pflegestelle bedeutet eine große Chance für die Katze. Dadurch, dass Pflegestellen das Tier besser kennen lernen, als es im Tierheim unter vielen Tieren möglich ist, können diese sehr genaue Beschreibungen der Katzen liefern (ob verschmust, eher scheu, Einzel- oder in Mehrkatzen-Haushalt, Lieblingsfutter, bevorzugte Spiele, etc.).
Die Pflegestellen arbeiten ehrenamtlich (ohne Bezahlung) und Hand in Hand mit uns. Die Katzen bleiben bis zur Vermittlung in der Pflegefamilie.
Zum Schutze der Katzen kontrollieren wir unsere Pflegestellen und schließen einen Vertrag ab.
Tierarztkosten, Futter, Streu, Spiel- und Kratzmöglichkeiten werden von uns übernommen.
Über weitere Voraussetzungen, wie Zeit, Räumlichkeiten etc. informieren wir Sie gerne persönlich. Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen!
Sie möchten gerne ein Tier bis zur Vermittlung in ein neues Zuhause bei sich aufnehmen?
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihr Engagement und stehen Ihnen und Ihrem neuen Schützling mit Rat und Tat zur Seite!
Sie nehmen ein Tier bei sich auf
1. Notwendige Utensilien werden Ihnen vom Tierschutz gestellt, z.B. Katzentoilette, Transporter, Käfig…
2. Futter, Streu und notwendige Versorgungsmittel werden vom Tierschutz gestellt. Alle Versorgungsmittel, wie z.B. Futter und Streu werden vom Verein besorgt und können beim Tierschutz abgeholt werden.
3. Alle notwendigen Kosten, die über diesen Bedarf hinausgehen, werden nach Absprache auch vom Tierschutzverein übernommen.
Wie kommt ein Tier zu Ihnen?
1. Fundtiere werden beim Tierschutz gemeldet.
2. Die Mitarbeiterinnen des Vereins entscheiden, in welche Pflegestelle das Fundtier gegeben werden kann und setzen sich mit der ausgesuchten Pflegestelle in Verbindung. Nach Absprache wird das Tier in die Pflegestelle gebracht oder von dieser abgeholt.
Was ist notwendig, wenn das Tier bei Ihnen angekommen ist?
1. Das Tier wird dem Tierarzt alsbald vorgestellt. Die Erstuntersuchung ist notwendig, um abzuklären, ob weitere medizinische Versorgungen notwendig sind. Der Tierschutz arbeitet mit verschiedenen Tierärzten des Kreises zusammen.
2. Die Wahl des Tierarztes wird gemeinsam mit ihrer Betreuerin aus dem Verein oder einem anderen Vorstandsmitglied besprochen und entschieden. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Tierschutzverein.
3. Notwendige Behandlungen müssen von der Pflegestelle durchgeführt werden.
4. Ihre Betreuerin müssen Sie über Behandlungen, Auffälligkeiten und Veränderungen informieren.
5. Das Tier verbleibt bis zur Genesung und Vermittlung in der Pflegestelle.
6. Für jedes Pflegetier wird ein Pflegevertrag zwischen der Pflegestelle und dem Tierschutzverein abgeschlossen.
7. Für jedes Tier wird eine Karteikarte von der Pflegestelle geführt, die mit dem Vermittlungsvertrag zusammen der Betreuerin übergeben wird.
8. Alle notwendigen Veränderungen, z.B. Pflegestellenwechsel, anderer Behandlungsplan, veränderter Futterbedarf, besondere Notwendigkeiten für das Tier, müssen mit der Betreuerin bzw. einem Vorstandsmitglied abgesprochen werden und deren Zustimmung finden.
Vermittlung des Pflegetieres
1. Der Tierschutz informiert die Pflegestelle über Interessenten. Die Interessenten setzen sich mit der Pflegestelle in Verbindung.
2. Der Tierschutz klärt die Vermittlungsmodalitäten mit den Interessenten ab und macht, wenn möglich, eine Vorkontrolle. In Verbindung mit der Pflegestelle werden ein Vermittlungstermin und notwendige Modalitäten abgesprochen.
3. Bei der Vermittlung wird der Schutzvertrag abgeschlossen und die Schutzgebühr eingenommen. Sie werden der Betreuerin übergeben.
4. Alle notwendigen Entscheidungen bezüglich der Pflege, Behandlung und Vermittlung sollen im Einverständnis mit der Pflegestelle und demTierschutz entschieden werden. Maßgebend sind immer die Entscheidungen des Tierschutzes.
5. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an unsere Pflegestellenbetreuerinnen wenden. Hier hilft man Ihnen gerne weiter!