Katzenkastration ist Pflicht!

Verordnung des Kreises Euskirchen für Freigängerkatzen

In Kraft getreten ab 1. Februar 2018

Die Halter von Katzen, die freien Auslauf haben, müssen ihre „Stubentiger“ durch einen Tierarzt eindeutig und dauerhaft kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen lassen. Bei Verstößen können die Katzen auf Kosten der Halter auch ohne deren Kenntnis kastriert und gekennzeichnet werden.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Darum: Lassen Sie ihre Katze/Ihren Kater kastrieren! Die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten verringert sich und auch Verletzungen durch Revierkämpfe werden weniger.

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